In der Regel machen PsychotherapeutInnen vor der Spezialausbildung einen Universitätsabschluss in Psychologie oder Medizin.
Hauptsächlicher fachlicher Unterschied zwischen psychologischen und psychiatrischen Psychotherapeuten ist, dass Ärzte (Psychiater) eine somatisch-medizinische und damit auch pharmakologische Ausbildung haben, die sie zur Abgabe und Verschreibung von Medikamenten berechtigt. Psychologen sind demgegenüber vermehrt in psychologischen, in soziologischen und kulturell-gesellschaftlichen Bereichen ausgebildet und gehen im Studium auch stärker von gesunden seelischen Prozessen und Entwicklungen aus. Die Krankheitslehre ist nicht Hauptfokus im Grundstudium der Psychologen.
Leider hat der Unterschied, der sich nur auf die Grundausbildung bezieht, derzeit stossende wettbewerbsverzerrende Folgen, indem die Psychotherapie bei Ärzten von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen wird, während die ebenso oder sogar besser qualifizierte Psychotherapie bei Psychologen nur zu geringen Teilen in der Zusatzversicherung gedeckt ist. (siehe Finanzierung der Therapie)
Die Spezialausbildung ist in der Schweizer Charta für Psychotherapie geregelt. Details können unter www.psychotherapiecharta.ch eingesehen werden. Der Verein Schweizer Charta führt auch eine periodische Überprüfung zur Einhaltung der vereinbarten Qualitätsnormen bei den angeschlossenen Ausbildungsinstitutionen durch.
Die psychotherapeutische Spezialausbildung schliesst an ein Universitäts- oder Hochschulstudium an. Sie umfasst mindestens 5 Jahre und besteht nach Charta- Norm aus mind. 300 Stunden Selbsterfahrung, 250 Stunden Supervision, 400 Stunden Theorie und supervidierter Praxis. Sie beinhaltet zu Beginn der Ausbildung auch ein mindestens 1-jähriges Praktikum in einer psychiatrischen Klinik oder einer Behandlungsstelle, die Einblick in ein breites Spektrum psychischer Krankheiten und Störungen gewährleisten muss.
Für gut ausgebildete Psychiater, die sich in den der Charta angeschlossenen Institutionen ausbilden lassen, besteht kein Unterschied, weder im Inhalt noch in der Qualität zu Psychologen. Es sind dieselben Ausbildungsgänge.
Der Titel "Psychotherapeut/Psychotherapeutin" ist durch kantonales Gesetz geschützt, im Gegensatz zur Berufsbezeichnung "Psychologe, Psychologin". Bestrebungen auch diesen Titel zu schützen sind im Gange.
Seit über 35 Jahren stellt der Schweizer Psychotherapeutenverband hohe Aus- und Fortbildungsanforderungen an seine ordentlichen Mitglieder. Die Anforderungen des SPV an seine Mitglieder, die den Charta-Normen entsprechen, liegen in einigen Kantonen deutlich höher als zur staatlichen Bewilligung erforderlich ist. Andere Kantone haben die Charta-Norm übernommen. Nur ordentliche Mitglieder dürfen den Titel "Psychotherapeut SPV" bzw. "Psychotherapeutin SPV" führen. Damit ist dieser Titel für die Orientierung der Bevölkerung ein Qualitätslabel.
In der Ausbildung der Psychiater wird auch Psychotherapie gelehrt. Der FMH für Psychiatrie und Psychotherapie garantiert ein Minimum an psychotherapeutischer Spezialausbildung. Ihr Minimalstandard erfüllt aber derzeit nicht die Charta-Normen. Psychiater mit Facharzttitel (FMH Psychiatrie und Psychotherapie) können also in Psychotherapie ebenso gut ausgebildet sein wie nicht-ärztliche PsychotherapeutInnen mit kantonaler Bewilligung. Sie können aber auch schlechter ausgebildet sein.
Der Schweizer Psychotherapeutenverband hat in den letzten Jahren Qualitätssicherungsrichtlinien erarbeitet. Diese bilden zusammen mit dem Standesreglement die Grundlage für die Qualitätssicherung. Die PsychotherapeutInnen sind zu permanenter Fortbildung in Super- und Intervision, Tagungen und Kursen verpflichtet.
Die Charta plant eine grossangelegte Studie zu Psychotherapie in der alltäglichen ambulanten Praxis, die ebenfalls der Entwicklung und Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Schweiz dienen soll.